Donnerstag, 23. April 2020

Feuerverbot wegen Waldbrandgefahr

Donnerstag, 23. April 2020

Wegen der anhaltenden Bise und dem ausbleibenden Regen ist es im Sihlwald sowie in allen Wäldern des Kantons Zürich sehr trocken. Es besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Deshalb gilt ab sofort ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe.

Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie glühendes Material wie beispielsweise Zigaretten oder Zündhölzer wegzuwerfen. Dieses Verbot gilt auch für befestigte, offzielle Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Hozlkohlefeuer und -grills.

Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte kippsicher sind und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt werden müssen (z.B. auf befestigten Plätzen).

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