Feuerverbot im Sihlwald und im Tierpark Langenberg
Achtung, Waldbrandgefahr!
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht sehr grosse Waldbrandgefahr. Darum gilt im Sihlwald und im Tierpark Langenberg ein absolutes Feuerverbot. Dies gilt insbesondere auch für Anzünden von Feuerwerken und Wunderkerzen.
Im ganzen Perimeter des Sihlwalds, auf dem Areal des Besucherzentrums Sihlwald sowie im Tierpark Langenberg gilt ein Feuerverbot.
Aufgrund der anhaltenden Hitze hat der Kanton Zürich die Waldbrandgefahr als «sehr gross» eingestuft. Deshalb ist es bis auf Weiteres verboten, im Wald sowie in einem Umkreis von 50 Metern vom Waldrand Feuer zu entfachen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennendem oder glühendem Material wie Zigaretten oder Zündhölzern und das Anzünden von Feuerwerken und Wunderkerzen.
Das Verbot gilt ausdrücklich auch für offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und bei Waldhütten sowie für Holzkohlegrills.
Die Lage wird laufend beobachtet. Aktuelle Informationen finden Sie auf waldbrandgefahr.ch und zh.ch/waldbrandgefahr.

