Feuerverbot im Sihlwald und im Tierpark Langenberg
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb ab heute Freitag, 26. Juni 2026, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Im ganzen Perimeter des Sihlwalds, auf dem Areal des Besucherzentrums Sihlwald sowie im Tierpark Langenberg gilt ab sofort ein Feuerverbot.
Aufgrund der anhaltenden Hitze hat der Kanton Zürich die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 von 5 erhöht. Deshalb ist es bis auf Weiteres verboten, im Wald sowie in einem Umkreis von 50 Metern vom Waldrand Feuer zu entfachen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennendem oder glühendem Material wie Zigaretten oder Zündhölzern.
Das Verbot gilt ausdrücklich auch für offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und bei Waldhütten sowie für Holzkohlegrills.
Die Lage wird laufend beobachtet. Aktuelle Informationen finden Sie auf waldbrandgefahr.ch und zh.ch/waldbrandgefahr.
