Mittwoch, 01. April 2026

Nach den heftigen Gewittern gibt es viel loses Totholz und umgestürzte Bäume können Wege versperren. Bitte seien Sie vorsichtig und rasten Sie nicht unter dürren Bäumen.

Aufgrund der andauernden Hitzewelle und Trockenheit herrscht im Kanton Zürich erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3 von 5). Wir bitten Sie, im Sihlwald kein Feuer zu machen. Im Tierpark dürfen Sie die markierten Feuerstellen benutzen. Bitte löschen Sie das Feuer immer vollständig.

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Allgemeine Leinenpflicht am Sihluferweg vom 1. April bis 31. Juli. 

Mittwoch, 01. April 2026

Während der Brut- und Setzzeit sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen. Deshalb gilt laut dem Jagdgesetz des Kantons Zürich vom 1. April bis 31. Juli eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.

Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum auch am Sihluferweg Hunde an der Leine geführt werden müssen. Der betroffene Weg ist mit Schildern gekennzeichnet. Die Leinenpflicht innerhalb des Naturwaldreservats Sihlwald besteht gemäss Schutzverordnung weiterhin ganzjährig. Danke, dass Sie sich mit Ihrem Vierbeiner daran halten.

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