Mittwoch, 01. April 2026
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Allgemeine Leinenpflicht am Sihluferweg vom 1. April bis 31. Juli.
Mittwoch, 01. April 2026
Während der Brut- und Setzzeit sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen. Deshalb gilt laut dem Jagdgesetz des Kantons Zürich vom 1. April bis 31. Juli eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.
Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum auch am Sihluferweg Hunde an der Leine geführt werden müssen. Der betroffene Weg ist mit Schildern gekennzeichnet. Die Leinenpflicht innerhalb des Naturwaldreservats Sihlwald besteht gemäss Schutzverordnung weiterhin ganzjährig. Danke, dass Sie sich mit Ihrem Vierbeiner daran halten.

