Montag, 01. April 2024

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Das neue Gesetz gilt auch auf dem Sihluferweg.

Montag, 01. April 2024

Während der Brut- und Setzzeit sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen. Deshalb gilt laut dem neuen Jagdgesetz des Kantons Zürich vom 1. April bis 31. Juli eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum auch am Sihluferweg Hunde an der Leine geführt werden müssen. Der betroffene Weg ist mit Schildern gekennzeichnet. Die Leinenpflicht innerhalb des Naturwaldreservats Sihlwald besteht gemäss Schutzverordnung weiterhin ganzjährig. Danke, dass Sie sich mit Ihrem Vierbeiner daran halten.

Mehr Informationen zum neuen Jagdgesetz gibt es auf der Webseite des Kantons unter zh.ch/hunde.

Zurück